Am Ossiachersee ist vom Ufer und vom Boot aus die Nachfischerei erlaubt. Alle Boote haben in der Nacht ein Rundumlicht lt. Kärntner Schifffahrtsgesetz sichtbar zu führen. (Rundumlicht 360°
weiß, bei Verstoß: Lizenzentzug)
Die Schleppfischerei ist ab 01.05. am Ossiachersee zulässig (Weiße Fahne)
Ein Sideplaner pro Lizenz max. 20 m Abstand von 01.05. - 31.12!.
Im Zeitraum 01.05. - 31.05. ist das Nachfischen auf Raubfisch während der Zeit von 21.00 Uhr - 06.00 Uhr verboten.
Die Verwendung von Lebendködern ist strengstens verboten.
Wir unterliegen dem Kärntner Fischereigesetz und dieses ist ausnahmslos anzuwenden.
Das Angeln auf Raubfische (Barsch, Hecht, Wels und Zander) ist vom 01.01. - 31.04. untersagt.
Je Angelrute ist nur ein Köder erlaubt. (Ausgenommen die Hegene, max. fünf Nymphen Reinankenfischen). Legschnüre sind verboten. Zwillings- und Drillingshaken dürfen nur zum Fang von
Raubfischen verwendet werden.
Das Hältern von Fischen ist für 12 Stunden erlaubt. Die Setzkescher müssen den gesetzlichen Bestimmungen (Mindestlänge 2m, Durchmesser mind. 50cm) entsprechen, des weiteren sind die
handelsüblichen Köderfischbehälter zu verwenden.
Das Hälter und von Coregonen und Salmoniden ist untersagt.
Die Ausübung des Fischfanges ist in Abwensenheit des Fischers untersagt.
Das Füttern der Wildtiere,vorallem Schwäne und alle Entengattungen,ist verboten!
Der Verkauf von und Handel von Fischen vom See ist verboten!!!!!
Verbotene Köder: Trockenmais, Hülsenfrüchte, Blut
Beim Fangen von untermaßigen Fischen jeder Art, ist das Vorfach bei tiefsitzenden Angeln, knapp vor dem Fischmaul durchzutrennen. Nicht mehr lebensfähige Fische sind nach Zerstückelung
einzuwerfen.
Beim Karpfenfischen sind die Angelschnüre abzusenken.
Köderfische dürfen nur für den Tagesbedarf entnommen werden, lt. KLFG
Die Verwendung von Edelfischen als Köderfisch (Reinanke, See- und Regenbogenforelle sowie BARSCH) und alle Krebsarten ist verboten.
Es dürfen max. 5 Weißfische pro Tag aus dem See entnommen werden.